Neustart 2020/21

Wie jetzt, im Corona Jahr?

Es gibt ja auch noch was Anderes!

 

Na dann mal los.................!

 

________________________________________________________________________________________________________________________________

 

Verlärmung durch “ Kiesa-Festival“

 

-Thema in der Gemeindevertreterversammlung am 13.7.2016

 

 

 

Seit 3 Jahren werden, in den Sommermonaten, an einigen Wochenenden die Anwohner von Kiekebusch, Rotberg und Waltersdorf über 3 Tage und vierundzwanzig Stunden lang mit Techno Bässen beschallt.

 

Die BI „Für Kiekebusch“ hatte zunächst Kontakt mit dem Eigentümer Herrn Greif aufgenommen um die Umstände in kompromissorientierter Weise aufzuhellen. Leider blieb der erhoffte Konsens aus.

 

In den Folgejahren hat sich der Standort etabliert und es gab ein Festival nach dem anderen mit jeweils anderen Veranstaltungern.

 

Beschwerden die sich in der letzten Zeit immer mehr bei der Polizei und der Gemeinde anhäuften blieben ohne Erfolg. Laut Polizeisprecher ist alles genehmigt und ein Eingreifen seitens der Polizei nicht notwendig. Das zuständige Ordnungsamt ist am Wochenende und in der Nacht nicht besetzt.

 

Am 19.6.2016 wurden die Anwohner in Karlshof wieder einmal nachts wach. In einem Schlafzimmer wurde der Lärmpegel mit einer Lärmapp gemessen und er stieg kontinuirlich von 45 auf 55 Dezibel. Die Musikanlage wurde Stück für Stück immer mehr aufgedreht. Die in Karlshof auggestellte Lärmmesstation der BI für Kiekebusch ist im Deutschen Fluglärm Dienst integriert. Sie hat den Lärm erfasst und aufgezeichnet. Unter www.dfld.de kann jeder die Daten nachsehen.

 

Aufgrund der steigenden Anzahl von Beschwerden aus mittlerweile allen umliegenden Ortsteilen wurde eine Anfrage an den Bürgermeister der Gemeinde Schönefeld über die Fraktion der CDU veranlasst.

 

Diese Anfrage kommt am 13.7.2016 auf die Tagesordnung der Gemeindevertreterversammlung.

 

  1. In welcher Zuständigkeit fällt die ordnungsbehördliche Betreuung dieser Veranstaltungen?

  2. Werden die vor Ort beschwerten Veranstaltungen bei der Gemeinde Schönefeld angemeldet und werden diese mit einem Auflagenbescheid versehen, der neben den Lärmschutzbedingungen nicht abschließend auch die An- umd Abfahrt, das Parken, die Fäkalienentsorgung der Veranstaltungsteilnehmer und des Veranstalters beinhalten.

  3. Wie wird das Nichteinhalten von Auflagen gegebenenfalls vor Ort gewürdigt?

  4. Wie werden Auflagenbescheide erteilt und wie wird deren Einhaltung kontrolliert?

  5. Wird ein Rettungswege- und Sanitätskonzept gefordert?

  6. Welche Abstimmungen gilbt es zwischen der Gemeinde Schönefeld und der ortszuständigen Polizei und Rettungsdiensten?

  7. Sind bei der Gemeinde Schönefeld anlassbezogene Beschwerdevorgänge bekannt, wenn ja, welche inhaltlichen Schwerpunkte bilden diese ab und aus welchen Ortsteilen der Gemeinde stammen diese?

 

 

 

D.B.-

 

Im Rahmen er nächsten Sitzung der Gemeindevertretung Schönefeld am 16. März 2016, 18:30 Uhr im Rathaus Schönefeld wird über das Thema "Schallschutz nach dem Fluglärmschutz" gesprochen.

 

Kommt zahlreich und zeigt euer Interesse an der Problematik!

 

 

Liebe Schönefelder,

 

 

 

ich möchte euch noch mal alle daran erinnern, dass die Möglichkeit FÜR das Volksbegehren GEGEN eine dritte Start- und Landebahn am Flughafen BER bald ausläuft!

 

Bis zum 18.2.2016 kann im Rathaus Schönefeld zu den üblichen Geschäftszeiten unterschrieben werden.

 

 

 

ALLE Schönefelder können aber auch am 4.2.2016 nach Kiekebusch kommen und sich dort in die offizielle Liste eintragen.

 

Diesen letzten Termin bietet der Ortsvorsteher von Kiekebusch insbesondere den Kiekebuscher, Karlshofer, Rotberger und Waltersdorfer Einwohnern an, aber auch Schönefelder, Waßmannsdorfer und Großziethener, die es tagsüber nicht in das Rathaus schaffen sind herzlich eingeladen.

 

 

 

Generationstreff Kiekebusch, Kiekebuscher Dorfstr. 14, 12529 Schönefeld OT Kiekebusch

 

Donnerstag 4.2.2016 von 16:00 Uhr bis 20:00 Uhr

 

 

Plakat6_Shop

 

  

https://www.youtube.com/watch?v=Pt3uSfREuzw#action=share


Was dieses Mädchen zu sagen hat muss man gesehen haben – echt stark!



Gibt mal wieder was neues von König Udo!

Seite 2

10.07.2015

Gestern mal wieder Nachrichten geschaut:

  • Straßensanierung in Berlin abgeschlossen in 2017
  • Staatsoper in Berlin fertig in 2017

und der BER wird ja auch 2017 eröffnet


.... das wird ein Jahr... sollten wir schon mal den Sekt kalt stellen?


D.B.

Im Rahmen des internationalen "Tages gegen den Lärm" im April 2015 hat sich in Berlin ein bundesweites Aktionsbündnis formiert, siehe https://www.fluglaerm-fakten.de/presse-infos/94-berliner-manifest-bundesweite-allianz-gegruendet.

 

12.05.2015


Eigene Lärmmessstation in Kiekebusch/Karlshof in Betrieb genommen



Seit dem 2. Mai bekommen wir nun also einen kleinen Vorgeschmack auf das was uns 2017 (?) am Flughafen BER erwarten wird.

Der Flugverkehr Schönefeld wird seit dem 2. Mai komplett von der Südbahn abgewickelt, damit die Nordbahn saniert werden kann. Die Flugroute entspricht noch nicht der erwarteten Flugroute am BER, die Flugzeuge driften schon sehr früh auf die ursprüngliche „Nordbahnroute“ ab und auch der Flugverkehr ist noch dürftig verglichen mit dem zu erwartenden Verkehrsaufkommen ab BER-Eröffnung.

Dennoch sind wir von der BI Für Kiekebusch schon ganz gespannt, wie sich die Lärmsituation für uns geändert hat. Subjektiv gesehen, bzw. gehört ist es lauter als vorher. Entgegen unseren Erwartungen sind auch die Starts bei Westwind sehr laut zu hören, in manchen Ortslagen sogar lauter als die Starts bei Ostwind. Schließlich wird der aus den Turbinen entweichende Lärm auch noch vom Wind in unsere Richtung getragen. Auch die Bodenverlärmung ist deutlich angestiegen. Doch wie sieht es objektiv aus?

Um der Frage wie laut wird es in Kiekebusch auf den Grund zu gehen hat sich die BI Für Kiekebusch eine eigene Lärmmessstation angeschafft und diese gestern, dem 11. Mai 2015 auf einem Gebäude in der Karlshofer Straße installiert und in Betrieb genommen. Zunächst einmal können wir nun regelmäßig die Werte exakt ablesen. Für die Zukunft ist geplant, eine Internetverbindung herzustellen, um die Daten an den DFLD Deutscher Fluglärmdienst e.V. zur Auswertung zu übermitteln. Dann sind die Daten für jedermann einsehbar und es besteht die Möglichkeit per Mausklick eine Fluglärmbeschwerde auszulösen.

D.B.

Man höre und staune: Morgen gibt es die 200. Montagsdemo auf dem Marktplatz in Friedrichshagen. Man darf sich sicher sein, dass die Initiatoren Interessantes zu berichten und auch wichtige Redner eingeladen haben. Es wird mit einer regen Teilnahme alles BIs gerechnet, Mahlows Bürgermeister hat gar einen Bus gechartert. Ich hoffe auch den einen oder anderen Kiekebuscher dort anzutreffen und freue mich auf eine informative Veranstaltung.

D.B.

Im Gästebuch ist eine wichtige Info an alle Karlshofer!

Frühjahrsputz im Generationentreff

Pünktlich zum Frühjahrsanfang bekamen die Räumlichkeiten im Generationentreff in Kiekebusch von der Gemeinde Schönefeld einen frischen Anstrich. Mit fröhlichem Grün und freundlichem Gelb sind die Räume optisch aufgewertet.

Dies nahm der Ortsbeirat zum Anlass und lud alle Gruppen ein, sich am großen Frühjahrsputz zu beteiligen.

Senioren, Frauenstammtisch, Bürgerinitiative "Für Kiekebusch" und Heimatfreunde kamen am Samstag zusammen und brachten das Gebäude auf Hochglanz.

Frisch gewaschene und teilweise neue Gardinen wurden an die blitzblanken Fenster angehangen.

Dass die fleißigen Helfer dabei auch noch ihren Spaß hatten versteht sich von selbst.

Der Ortsbeirat bedankt sich herzlich bei allen Helfern für die rege Teilnahme.

Kiekebusch, den 21.3.2015              hb

Wenn Stadt und Politik sich nicht darum kümmern, stellen wir uns quer!
Kommt alle! Montag, den 09. März 17.00 Uhr Gegenkundgebungen:
Bahnhofstraße / Friedrich-Engels-Straße
Friedrich-Engels-Straße / Cottbuser Straße
Mobi09032015.pdf
Adobe Acrobat Dokument 272.7 KB

Die Gemeinde Schönefeld macht auf Ihrer Homepage darauf aufmerksam, dass es einen Beteiligungsentwurf für einen neuen Nahverkehrsplan für den ÖPNV des Landkreises Dahme Spreewald gibt. http://www.gemeinde-schoenefeld.de/aktuelles-details/buergerbeteiligung-fuer-nahverkehrsplan-lds-2015-2020.html

Die hier erarbeiteten Rahmenbedingungen werden am 10.2.2015 im Ausschuss Bauen des Kreistages abgestimmt. Eine Stellungnahme der einzelnen Bürger ist ausdrücklich erwünscht.

Die Beteiligungsentwürfe sind unter: www.dahme-spreewald.de/de/seite/10409.html   zu finden.

Leider umfasst der Entwurf ganze 124 Seiten. Ich habe Kiekebusch betreffend folgende strategischen Planungsvorgaben gefunden:

  • „ Die Relationen Karlshof-Kiekebusch-Miersdorf,See und Mittenwalde, Zentrum-Brusendorf, Dorf … werden zur Relation Flughafen BER-Kiekebusch-Karlshof-Brusendorf-Mittenwalde zusammengeführt und in die Kategorie D eingeordnet (Anmerkung: u.a. auf Seite 47 zu finden, Kategorie D heißt 120 Minutentakt)

  • Bedarfsanmeldung Infrastrukturinvestitionen Anlage 8

    hier wurde ein Neubau (Verlegung) der Bushaltestelle Kiekebusch GT Karlshof als wünschenswert eingestuft

  • Hinweise der Kommunen Anlage 6

    die Planer sehen das gegenwärtige Angebot als angemessen an und verweisen auf eine Angebotsverbesserung ab Eröffnung des Flughafens BER

Jeder Bürger sollte in dieser frühen Phase der Planung die Möglichkeit einer Stellungnahme wahrnehmen.

Ansprechpartner ist Herr Fink Brückenstraße 41 in 15711 Königs Wusterhausen  

Telefon 03375/262405  Email:Kreisentwicklung@dahme-spreewald.de



Gerne nehmen auch die Bürgerinitiative oder der Ortsbeirat in Kiekebusch, Anregungen, Kritik oder Fragen entgegen.



D.B. 17.01.2015


________________________________________________________________Viele kleine Leute an vielen kleinen Orten, die viele kleine Schritte tun, können das Gesicht der Welt verändern (Weisheit aus Afrika)

 

- in diesem Sinne, lasst uns 2015 weitermachen! Unser erstes BI-Treffen findet am 5. Februar 2015 um 19:00 Uhr im Generationstreff Kiekebusch statt

Vorsicht ist die Mutter der Porzellankiste

Bei Zweifeln in den Widerspruch

 

8.1.2015 von Christine Dorn, Eckhard Bock und Christoph Schulze

 

Ärger mit dem Schallschutz und keine Ende

Zossen. Als im Juni 2012 der Flughafen BER eröffnet werden sollte, war nicht nur die Brandschutzanlage nicht fertig, sondern auch der bauliche Schallschutz für die rund 25.500 Anwohnerhaushalte in den Schutzgebieten war nicht fertig, ja noch nicht mal angefangen. Auch damals schon hätte die Flughafengesellschaft   mindestens ein halbes Jahr zuvor die dafür notwendigen Schallschutzunterlagen korrekt berechnet und den Anwohnern ausgehändigt haben müssen. Damit das hätte funktionieren können, sollten bis zum Mai 2011 eigentlich alle Probleme beim Schallschutz für die Anwohner geklärt sein. Nun hat das Jahr 2015 begonnen, der Flughafen ist noch immer nicht in Betrieb und auch beim Schallschutz ist der Umsetzungsstand höchst unbefriedigend und noch immer sind zahlreiche Probleme ungelöst.

 

Südbahnnutzung während der Nordbahnsanierung

Auch wenn die Eröffnung des BER insgesamt nicht vor der zweiten Jahreshälfte 2017 erfolgen soll, drängt beim Schallschutzeinbau doch die Zeit. Denn die Genehmigung zur Nutzung der neuen Südbahn wurde am 11.12.14 bereits erteilt und zwar ab dem 2. Mai 2015 um 5:30 Uhr,  mit den Auflagen zum Schallschutz aus dem Planfeststellungsbeschluss. Grund für die Eile ist die geplante Sanierung der Nordbahn des Altflughafens Schönefeld ab Mai 2015. Während der Sanierung soll der gesamte Flugverkehr des Schönefelder Flughafens auf die neue Südbahn ausweichen, womit für die Südbahnanwohner sofort alle Schallschutzregelungen aus dem Planfeststellungsbeschluss greifen und erfüllt sein müssen.

Wir sind keine Flughafengegner

Unermüdlich kämpfen die vielen Bürgerintiativen für die Rechte der Bürger. „Wir sind keine Flughafengegner“, erklärt Christoph Schulze, Mitglied des Sonderausschusses-BER des Landtages. “Schönefeld ist nur der falsche Standort“.  Aber so lange der Flughafen da steht, und die Landebahnen benützt werden, dann sollten wir aufpassen, dass die Anwohner beim Schallschutz nicht über den Tisch gezogen werden.“ Dass Misstrauen gegenüber dem Flughafen angebracht ist, wurde besonders deutlich, als das Oberverwaltungsgericht Berlin Brandenburg 2012 und 2013  bemüht werden musste, um die Genehmigungsbehörde zu zwingen, gegen ein systematisches Unterlaufen der Schutzziele durch den Flughafen aufsichtsrechtlich einzuschreiten. Das Urteil war ein Paukenschlag und eine Zurechtweisung der Landesregierung und des Flughafens, wie man es selten erlebt hat. Aber selbst danach, wurde es trotz Versprechen von Herrn Mehdorn und Politikern nicht besser. Die Bürger haben den Eindruck, dass anstelle des laut verkündeten „weltbesten“ Schallschutzes in Wirklichkeit nur nach Stellschrauben gesucht wird, um die Kosten für den Schallschutz zu minimieren. Auch Änderungen des Verfahrens beim Schallschutzprogramm führen nicht etwa zu mehr Bürgerfreundlichkeit und Großzügigkeit, sondern dienen zur Erleichterung für den Flughafen um die Bürger zu begaunern , z.B. auch der Wechsel von der KEV zur den ASE.

Aus einem Vertrag (KEV) wurde eine Mitteilung(ASE)

Früher wurde mit der so genannten Kostenerstattungsvereinbarung (KEV) ein Vertrag zwischen Flughafen und Bürger geschlossen und bedurfte der Unterschrift durch die Bürger. Nunmehr ist die Flughafengesellschaft aber Ende 2013 dazu übergegangen, den Bürgern entsprechende neue Unterlagen zuzuschicken, die nun Anspruchsermittlung (ASE) heißen.

Mit diesen ASE entfällt zum Einen die Mitwirkungspflicht der Unterschriftsleistung durch den Betroffenen. Das ist vom Flughafen beabsichtigt, denn bei den KEV konnte er keine Erledigungszahlen vorweisen, solange sich die Bürger weigerten, durch ihre Unterschrift unter der KEV den angebotenen Vertrag zu akzeptieren. Zum Anderen entfällt bei der ASE auch jede Mitwirkungs- oder Verbesserungsmöglichkeit für die Bürger.

 

Der Flughafen wälzt Risiken auf die Bürger ab

Mit diesen Anspruchsermittlungen wird den Bürgern eine Zusage gemacht, bis zu welcher Höhe der Flughafen sich selbst !!!! verpflichtet sieht, die Kosten für Schallschutz zu erstatten.“ Die Bürger aber sollen alle Risiken tragen: Sie sollen die Baumaßnahmen beauftragen, sich damit die Ingenieur- und Planungsleistungen aus der ASE mit dem Leistungsverzeichnis zu eigen machen, sollen Bauherr sein, die Bauüberwachung und Bauabnahme verantworten und sich bei Gewährleistungsfragen mit den Baufirmen auseinandersetzen und sind als Auftraggeber auch dann zur Bezahlung der Baufirmen verpflichtet, wenn der Flughafen verzögert oder nicht vollständig zahlt. Der Flughafen wiederum behält sich vor, nur genau die im Leistungsverzeichnis beschriebenen Leistungen zu erstatten und verlangt schon bei kleinsten Abweichungen teure Prüfzeugnisse, sonst zahlt er nicht“, so Christoph Schulze. Dieses Verfahren bürdet den Bürgern hohe Risiken und Verantwortung auf, die die Bürger weder übernehmen wollen noch können, schließlich sind sie in der Regel keine Baufachleute.

 

Flughafengesellschaft ist leistungsverpflichtet

Im Planfeststellungsbeschlusses jedoch ist festgelegt, dass nicht der Bürger für den Schallschutz sorgen muss, sondern der eigentlich leistungsverpflichtete die Flughafengesellschaft ist. Im Planfeststellungsbeschluss, also der „Baugenehmigung“ für den BER heißt es, die Flughafengesellschaft hat für die „Schallschutzvorrichtungen an den Räumen Sorge zu tragen“. Ob sie ausreichend Sorge getragen hat, wenn Anfang Mai 2015 noch viele Anwohner keinen Schallschutz haben, wird noch zu prüfen sein. Der Kreistag Teltow-Fläming fordert jedenfalls die Landesregierung auf, dafür Sorge zu tragen, dass die Südbahnnutzung erst beginnt, wenn der zu leistende Schallschutz zu einhundert Prozent umgesetzt ist, anderenfalls soll eine Lärmrente monatlich an die ohne eigenes Verschulden ungeschützten Anwohner gezahlt werden. Schön wie sich die Politiker im Kreistag abstrampeln und ihre eigenen Parteien ( SPD und Linkspartei) im Landtag machen genau das Gegenteil.

 

Gravierende Unterschiede zwischen Tag- und Nachtschutz: Korrekte Raumbezeichnung wichtig

Um die notwendigen baulichen Schallschutzmaßnahmen zu ermitteln, begutachten  Schallschutzgutachter, die der Flughafen beauftragt und schickt, jede Wohnung individuell. Sowohl bei den Bestandsaufnahmen bei der Wohnungsbegehung, als auch dann in den Schalltechnischen Objektbeurteilungen (STOB) der ASE sollten Sie stets prüfen, ob die erfasste Raumnutzung korrekt ist. Es hat sich leider gezeigt, dass sich die Gutachter der Ingenieurbüros auffallend häufig zugunsten des Flughafens und zulasten der Bürger irren. Wen wunderts. „Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich singe.“ Sagt schon eine alte deutsche Volksweisheit.

 

Dadurch, dass die Genehmigungsbehörde im Planergänzungsverfahren zum Nachtflug die Gelegenheit nutzte, das Schutzziel in der Nacht von „keine Überschreitung“ auf „durchschnittlich 6 Überschreitungen“ von 55 dB zu ändern, also zu verschlechtern, sollten Sie sich im Tagschutzgebiet möglichst keine reinen Schlafzimmer einreden lassen. Selbst dann, wenn Sie einen Raum üblicherweise „Schlafzimmer“ nennen, ist er NUR dann mit dem (schlechteren) Nachtschutzziel zu schützen, wenn er NUR zum Schlafen benutzt wird, also außer Bett Nachttisch und Kleiderschrank nicht viel mehr Platz ist. Sobald Sie in diesem Raum auch noch einen Schreibtisch oder Computerarbeitsplatz oder ähnliches nutzen, ist es kein reiner Schlafraum, sondern ein „kombiniert genutzter Wohn- und Schlafraum“. Dieser muss dann auf das (bessere) Tagschutzziel (keine Überschreitung von 55dB) geschützt werden und erhält zusätzlich wie jeder Schlafraum einen Lüfter, weil nachts durch die Flugzeuge bei gekipptem Fenster ein störungsfreier Schlaf nicht möglich wäre. Auch bei Küchen, die kleiner als 10 Quadratmeter sind, gibt es immer wieder Probleme. Sie sollten deutlich darauf hinweisen, dass sie sich dort nicht nur gelegentlich und kurzzeitig aufhalten, sondern auf dem Anerkennen der  Wohnnutzung dieses Raumes (z.B. auch durch ein Foto Ihrer Essecke) bestehen. Man merke sich: Absurd aber wahr: Ein Schlafzimmer bekommt schlechteren Schallschutz als ein Wohn- Arbeitszimmer !!!

 

 

Immer noch ein Problem: Zu niedrige Räume

Haben die Räume geringere Raumhöhen als in der brandenburgischen Bauordnung festgelegt (oftmals ist das bei alten Häusern in Dachgeschossen wie z.B. bei den Gagfah-Häusern der Fall) werden diese von der Flughafengesellschaft ebenfalls nicht als Wohnraum anerkannt. Dabei steht es dem Flughafen gar nicht zu, darüber zu befinden, ob Ihre zum Wohnen genutzten Räume zum Wohnen nutzbar sind oder angeblich nicht. Wenn Sie davon betroffen sind, sollten Sie unbedingt Widerspruch einlegen und sich auf den Bestandsschutz berufen. Im Planfeststellungsverfahren wurde keinem Betroffenen in Aussicht gestellt, dass seine Wohnräume nicht schützenswert sein könnten, weil der Flughafen sie einfach zu mickrig findet. Der Flughafen hat nicht das Recht dazu, er maßt es sich an. Bis er wieder in die Schranken gewiesen wird- wie schon so oft. Deshalb aufpassen, nachrechnen und sich nichts gefallen lassen.

 

Wer noch keine ASE hat, sollte schriftlich nachfragen

Eine andere Tatsache ist, dass zum 1. Oktober 2014, dem Termin an dem alle von der Südbahn betroffenen Bürger eigentlich eine „Anspruchermittlung“ erhalten haben sollten, nur etwa 3.000 diese auch erhalten haben. „Etwa 1.000 Haushalte haben bislang keine „Anspruchsermittlung“ erhalten. Die Flughafengesellschaft hat in der Presse und im BER-Sonderausschuss behauptet, dass dies die Schuld der Bürger wäre, weil diese sich „unkooperativ anstellen“, so Schulze. Wenn Sie, obwohl Sie einen Schallschutzantrag gestellt haben, noch immer auf eine ASE warten und nicht wissen, warum Sie noch keine erhalten haben, dann sollten Sie schriftlich beim Flughafen nach dem Grund fragen, sonst warten Sie womöglich noch ewig und gelten als selbst schuld.

 

ASE prüfen, Rat einholen, schriftlich widersprechen und Nachbesserung verlangen

Die 4 Dinge die Sie tun müssen

So ist der Rat an alle betroffenen Bürger:

 

1.       Schauen Sie sich ihre Anspruchsermittlungen genau an. Prüfen Sie die angegebenen Maße Ihrer Räume, die Raumnutzungen und angegebenen Materialien insbesondere  beim Dach.

2.       Suchen Sie, wenn Sie die lose Blattsammlung der ASE die ihnen in den Briefkasten gelegt wurde nicht verstehen, Hilfe bei einer Bürgerinitiative in ihrer Nähe oder bei unabhängigen Sachverständigen, z.B. beim VDGN oder Eigenheimerverband Brandenburg

3.       Verlangen Sie schriftlich von der Flughafengesellschaft die Haftung für die Richtigkeit der Planungsleistungen mit denen Sie Baumaßnahmen beauftragen sollen

4.       Sobald Sie den geringsten Zweifel an der Richtigkeit der Unterlagen haben, gehen Sie in den Widerspruch, formulieren Sie diesen schriftlich und konkret und schicken Sie eine Kopie an eine der vielen Bürgerinitiativen oder an das Bürgerbüro von Christoph Schulze in 15806 Zossen, Bahnhofstraße 25, Fax 03377/ 30 05 90 oder an CSchulzeMdL@t-online.de

 

Nur mit Hilfe Ihrer Widersprüche ist es möglich, im Landtag den Beweis anzutreten, dass es nötig ist, häufig auftretende Probleme durch behördliches Eingreifen für alle davon Betroffenen zu lösen und aufzuzeigen, dass es nicht im Verschulden der Bürger lag, dass sie noch immer ungeschützt sind, sondern am unkooperativen und kostensparenden Verhalten des Flughafens. Der benimmt sich in Sachen Schallschutz bisher leider nicht wie ein Guter Nachbar.        

 
 

Die Schönheit erhalten

Generationentreff
Generationentreff
Obstbaumallee
Obstbaumallee
Blick vom Feldrain zum BER
Blick vom Feldrain zum BER
Sonnenuntergang in Karlshof
Sonnenuntergang in Karlshof
Morgennebel
Morgennebel
Goldener Herbst
Goldener Herbst
Dezember Sturm
Dezember Sturm